Rahmenbedin­gungen

Verschwiegenheit

Als Psychotherapeutin sowie Klinische und Gesundheitspsychologin unterliege ich der Verschwiegenheit; d.h. niemand erfährt, dass Sie bei mir in Psychotherapie sind und selbstverständlich auch nichts von dem, was Sie mir anvertrauen.

Honorar

Mein Honorar beträgt

  • pro Einheit (50 min.) € 115,-
  • für eineinhalb Einheiten (75 min.) € 172,-
  • für eine Doppeleinheit € 230,-

Erstgespräch

Für das Erstgespräch nehme ich mir ausreichend Zeit (50 min.); ich berate Sie eingehend, kläre mit Ihnen Ihre Anliegen und Wünsche und vermittle Ihnen das eine oder andere Tool, das Ihnen eine Unterstützung in Ihrem Alltag sein kann und Ihnen z. B. hilft, sich  zu stabilisieren. Dementsprechend verrechne ich für das Erstgespräch mein übliches Honorar (siehe oben).

Telefonate

Kürzere telefonische Erstgespräche sind kostenfrei. Kürzere Telefonate zwischen den Therapiestunden sind Teil meiner Begleitung und daher in meinem Honorar enthalten; Telefonate, die länger als zehn Minuten dauern stelle ich nach den ersten zehn Minuten anteilsmäßig in Rechnung (z. B. für insgesamt 20 Minuten € 23,-).

Honorar für Menschen mit geringem Einkommen

Es ist mir ein Anliegen auch Menschen mit geringem Einkommen psychotherapeutisch zu begleiten. Deshalb biete ich stets ein paar Plätze mit einem ermäßigten Honorar an. Bitte scheuen Sie sich nicht, mich nach einem freien Platz zu fragen.

Refundierung durch Ihre Krankenkasse

Mit einer ärztlichen Zuweisung (und der Angabe eines Grundes für eine Psychotherapie) und einem gemeinsam ausgefüllten Formular können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Teilrefundierung der Therapiekosten beantragen. Die meisten Krankenkassen refundieren derzeit pro Einheit (50 min.) € 21,80. Die ÖGK refundiert € 28,-, BVA und SVS € 40,-.

Einige Zusatzversicherung übernehmen – je nach Vertrag – den Restbetrag.

Finanzierung nach Unfällen oder Verbrechen

Ist eine Psychotherapie aufgrund eines Unfalls notwendig, bei dem Sie durch jemanden anderen zu Schaden gekommen sind, so übernimmt oftmals die gegnerische Versicherung die Therapiekosten bzw. refundiert diese zur Gänze bzw. in einem bestimmten Umfang.

Ist eine Psychotherapie aufgrund der Folgen eines Verbrechens notwendig übernimmt das Bundessozialamt oder der Weisse Ring die Restkosten (nach Refundierung durch Ihre Krankenkasse) bzw. zumindest einen Teil der Therapiekosten (dies setzt allerdings eine Anzeige voraus).

Absage von Terminen

Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen spätestens 24 Stunden davor abzusagen. Da ich die Zeit für Sie frei halte, verrechne ich nicht abgesagte oder kurzfristig abgesagte Termine.